Familienrecht
Darf ein ungelernter Unterhaltspflichtiger eine Ausbildung beginnen?
Gem. § 1601 BGB sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Gegenüber minderjährigen Kindern trifft den Unterhaltsschuldner eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Ein verschärft haftender Unterhaltspflichtiger hat sich intensiv, also unter Anspannung aller Kräfte und Ausnutzung aller vorhandenen Möglichkeiten um die Erlangung eines hinreichend entlohnten Arbeitsplatzes zu bemühen. Er muss alle verfügbaren Mittel für… Read More
Familienrecht
Unterhalt und das „faule“ minderjährige Kind
Verwandte in gerader Linie, also alle Personen, die voneinander abstammen, sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren (§ 1601 BGB). Die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern umfasst gem. § 1610 Abs. 2 BGB den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf. Die Unterhaltspflicht endet mit Abschluss der ersten Ausbildung des… Read More