Der Rechtsanwalt ist der Wahrung der Interessen seines Mandanten verpflichtet und damit stets Parteivertreter. Anders der Notar: Als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes ist er der unparteiische objektive Dritte, dem das Gesetz zahlreiche Aufgaben im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege anvertraut.
Neben den alltäglichen Amtsgeschäften wird der Notar vor allem in besonders sensiblen Bereichen des täglichen Lebens tätig, in denen der Gesetzgeber für Verträge eine besondere Form, nämlich der notariellen Urkunde vorgesehen hat.
Dies gilt etwa für die Beurkundung von Grundstückskaufverträgen und den damit zusammenhängenden Rechtsgeschäften. Der Notar steht hier weder auf Seiten des Verkäufers noch des Käufers. Seine Aufgabe besteht darin, die unterschiedlichen Interessen zu erkennen und nach ausgewogenen Regelungen zu suchen. Gleiches gilt für den Bereich der Ehe- und Erbverträge oder für die Gestaltung und Beurkundung von Gesellschaftsverträgen zur Gründung von Kapitalgesellschaften.
Auch dann, wenn der Gesetzgeber die Form der notariellen Urkunde nicht zwingend vorsieht, ist der Notar in vielen Bereichen der richtige Ansprechpartner. So stellt er im Falle der Errichtung eines Testamentes zum einen sicher, dass der tatsächliche Wille des Testierenden zum Tragen kommt, zum anderen aber auch, dass die Erben nicht durch gut gemeinte, aber rechtlich nicht tragfähige Regelungen belastet werden. Von besonderer Bedeutung ist dies im Falle von Unternehmertestamenten.
Immer größere Bedeutung in der notariellen Praxis hat zudem die Gestaltung von Urkunden, die sicher stellen soll, dass die eigenen persönlichen und wirtschaftlichen Belange im Falle einer Beeinträchtigung durch Erkrankung oder Unfall, aber auch schlicht aus Altersgründen gewahrt bleiben. Hierzu gehört die Gestaltung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.
Als Notare stehen Ihnen Herr Solloch und Herr Meyer zur Verfügung, die Sie und gegebenenfalls auch Ihre Vertragspartner neutral und kompetent beraten. Aufgrund Ihrer Informationen erarbeitet wir für Sie, aber auch für Ihren Vertragspartner einen für Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Vertragsentwurf. Rechtzeitig vor der Beurkundung des Vertrages haben Sie dann Gelegenheit, den Vertragsentwurf mit Ihrem Vertragspartner abzustimmen und auf Wunsch mit dem Notar zu erörtern.
Herr Solloch und Herr Meyer sind insbesondere auch mit komplexen Fragen des Grundstücksbereichs vertraut. Aufgrund ihrer Kenntnisse sind sie in der Lage, eine präzise und einzelfallbezogene Vertragsgestaltung zu gewährleisten.
Die Notare und Notarfachangestellten in unserer Kanzlei verfügen über modernste Kommunikationselektronik, unter anderem auch der elektronischen Handelsregisteranmeldung und dem elektronischen Zugriff auf Grundbücher und Liegenschaftskataster.
Der notariellen Geschäftsstelle steht Frau Westermann vor, eine Notarfachangestellte mit jahrzehntelanger Berufserfahrung, die zudem sicherstellt, dass eine schnelle und präzise Ausfertigung der Urkunden erfolgt.