Seit 1999 steht Rechtsanwalt Olaf Meyer seinen Mandanten als Berater in außergerichtlichen und in gerichtlichen Verfahren zur Verfügung. Bereits in der Ausbildung an der Universität Hannover und im anschließenden Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg schuf er die Grundlage für eine erfolgreiche Tätigkeit. So legte er beide Staatsexamina mit dem unter Juristen so begehrten Prädikat ab, was üblicherweise als „Eintrittskarte“ in den Richterdienst oder in namhafte Großkanzleien angesehen wird.
Besonderen Wert legt Rechtsanwalt Meyer auf stetige Fort- und Weiterbildung, da qualifizierte Beratung voraussetzt, dass der Berater stets die den konkreten Fall betreffende Rechtslage genau im Blick hat und von Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung nicht überrascht wird. Hierzu gehört auch, dass Rechtsanwalt Meyer nach Einführung der Fachanwaltschaften die Fachlehrgänge im Arbeitsrecht und im Miet- und Wohnungseigentumsrecht erfolgreich absolvierte. Im letzteren Bereich gestattete ihm die Rechtsanwaltskammer Oldenburg im Jahre 2006 die Führung der Fachanwaltsbezeichnung.
Neben den vorgenannten Rechtsgebieten ist Rechtsanwalt Meyer überwiegend im allgemeinen Zivilrecht, im Vertragsrecht und im Verkehrszivil- und Ordnungswidrigkeitenrecht tätig. Mandanten aus dem gewerblichen und kaufmännischen Bereich berät Rechtsanwalt Meyer zudem auf den Gebieten der Vertragsgestaltung und der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Neben der Tätigkeit als Rechtsanwalt veröffentlicht Rechtsanwalt Meyer regelmäßig Beiträge zu aktuellen Rechtsthemen in der regionalen Presse.
Im Jahre 2016 wurde Herr Meyer als Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg mit dem Amtssitz zu Papenburg ernannt. Als Notar deckt er die gesamte Palette notarieller Tätigkeiten ab. Er ist spezialisiert auf Immobilienrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Allgemeines Vertragsrecht.
