Herr Rechtsanwalt Solloch ist seit über zwei Jahrzehnten als Fachanwalt für Arbeitsrecht überregional tätig. Herr Rechtsanwalt Meyer hat ebenfalls sämtliche Fachlehrgänge, die zur Fachanwaltschaft berechtigen, im Arbeitsrecht erfolgreich absolviert. Beide Rechtsanwälte beraten Sie in allen Bereichen des Arbeitsrechts.
Das Arbeitsrecht dient einer sinnvollen rechtlichen Ordnung des Arbeitslebens. Seine beiden wesentlichen Säulen sind das Individualarbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht. Gegenstand des Individualarbeitsrechts ist das Rechtsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer.
Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Arbeitgeber und ihrer Verbände mit Gewerkschaften und Mitarbeitervertretungen. Im Individualarbeitsrecht betreuen wir für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sämtliche Bereiche. Im Vordergrund stehen Fragen der Begründung von Arbeitsverhältnissen (Vertragsgestaltung) und deren Beendigung (Kündigung, Aufhebungsvereinbarung) sowie die wechselseitigen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag.
Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit im kollektiven Arbeitsrecht bildet das Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs- und Mitarbeitervertretungsrecht mit den vielfältigen Problemen, die sich für den Arbeitgeber in seiner Zusammenarbeit mit Betriebsrat, Personalrat und Mitarbeitervertretung ergeben. Wir beraten und vertreten im Arbeitsrecht unter anderem mittelständische Unternehmen, Verbände, Behörden und Non-Profit-Organisationen. Die Beratung von Vorständen, Geschäftsführern, leitenden Angestellten und Arbeitnehmern spielt ebenfalls eine bedeutende Rolle.
Schwerpunkte unserer arbeits- und dienstvertragsrechtlichen Tätigkeit sind:
Begründung von Arbeits- und Dienstverhältnissen
• Entwurf, Verhandlung und Formulierung von Arbeits- und Dienstverträgen
Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen
• Risikoabschätzung und strategische Beratung
• Durchführung (Kündigung/Aufhebungsvertrag)
• Prozessuale Durchsetzung
Umstrukturierungen und Betriebsänderungen
• Verhandlungen mit dem Betriebsrat
• Verhandlungen in der Einigungsstelle
• Verhandlungen mit den Behörden
• Arbeitsgerichtliche Vertretung
• Individualrechtliche Umsetzung
Tarifrecht
• Tarifverträge beim Betriebsübergang
• Anwendung und Auslegung von Tarifverträgen
Entwicklung von Vergütungssystemen
• Entwicklung flexibler Modelle für Vergütung,
• Erfolgsbeteiligung und Arbeitszeit von Mitarbeitern
Betriebliche Altersversorgung
• Strukturierung betrieblicher Altersversorgungssysteme
• Privatisierung und Altersversorgung
• Neue Versorgungsformen
• Beratung beim Abschluß von und beim Streit über Versorgungszusagen
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