Bei Verkehrsunfällen ist es heutzutage unerlässlich möglichst unverzüglich einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Die Kosten der Anwaltsbeauftragung sind – soweit Ansprüche gegen den Unfallgegner begründet sind – Teil des von der gegnerischen Versicherung zu übernehmenden Schadens. Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, dass es ein Fehler ist die Schadenregulierung dem Schadensmanagement der Versicherung zu überlassen und darauf zu vertrauen, dass Ihnen auch ohne anwaltliche Hilfe sämtliche entstehenden Schadenspositionen ersetzt werden. Dem stehen bereits die eigenen finanziellen Interessen der Versicherer entgegen. Zu berücksichtigen ist dies z.B. bei der Geltendmachung einer Nutzungsausfallentschädigung, soweit kein Mietwagen in Anspruch genommen worden ist. Soweit auf der Basis eines Kostenvoranschlages oder eines Gutachtens abgerechnet werden soll, werden in erheblichem Umfang zu Unrecht Abstriche seitens der Versicherer gemacht, die letztlich nicht berechtigt sind. Sie können auf diese Weise bares Geld verschenken, sodass Sie sich nach einem Verkehrsunfall möglichst umgehend mit uns in Verbindung setzen sollten. Dies gilt erst recht dann, wenn es nicht lediglich bei einem Blechschaden geblieben ist, sondern womöglich erhebliche Verletzungen verursacht worden sind. So wird in diesem Bereich schnell übersehen, dass z.B. bei länger andauernden Beeinträchtigungen, die auf den Unfall zurückzuführen sind, nicht nur ein Schmerzensgeld geltend gemacht werden kann, sondern auch Ansprüche auf entgangenen Gewinn wie auch auf Ersatz des sogenannten Haushaltsführungsschadens bestehen. Ein besonderes Augenmerk ist in derartigen Fällen stets darauf zu richten, dass Ansprüche notfalls auch nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen geltend gemacht werden können. Möglich ist dies durch eine entsprechende Vereinbarung mit dem Versicherer des Unfallverursachers oder aber im Streitfalle durch die Erhebung einer Feststellungsklage.
Wir vertreten Sie nicht nur im Hinblick auf die Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche, sondern auch in verkehrsstrafrechtlichen Verfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Ihnen hierbei die notwendige Unterstützung zukommen lassen, um den Ihnen gegenüber erhobenen Vorwurf zu entkräften. Auch hier liegt unser Fokus darauf, Ihnen nach Möglichkeit eine Hauptverhandlung zu ersparen und das gegen Sie eingeleitete Verfahren zur Einstellung zu bringen. Von besonderer Relevanz ist dies in Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretungen. Die Erfahrung zeigt, dass ein Bußgeldbescheid in einem derartigen Fall in jedem Fall überprüft werden sollte, da nicht selten Fehler festgestellt werden, die letztendlich zur Einstellung des Verfahrens führen.