Die Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei Lothar Solloch betreut u. a. eine der größten Jagdschulen der Bundesrepublik Deutschland. Wir sind zuverlässiger Partner bei Fragen waffenrechtlicher Zuverlässigkeit, Erbenprivileg, Rechtsfragen im Zusammenhang mit Jagdpachtverträgen, sowie Ordnungswidrigkeits- und Strafverteidigungen.
Unsere Schwerpunkte im Jagdrecht sind:
· Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Jagdausübung
· Haftungs-, Schadensersatz- und Schmerzensgeldfragen
· Waffenrechtliche Probleme
· Baurechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Jagdausübung
· Gestaltung und Überprüfung von Jagdpachtverträgen
· Wild- und Jagdschadensangelegenheit
· Rechtsfragen im Zusammenhang mit Hundezucht und -verkauf
· Jagdausübungsrecht und daraus abgeleitete Ansprüche
Das Jagdrecht ist ein Rechtsgebiet aus dem öffentlichen Recht. Es ist sowohl bundesrechtlich im Bundesjagdgesetz als auch landesrechtlich in verschiedenen Landesjagdgesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Inhaltich bestimmt das Jagdrecht grundsätzlich, unter welchen Bedingungen und durch welche Personen gejagt werden darf. Das Bundesjagdgesetz regelt zunächst, welche Befugnisse das Jagdrecht überhaupt umfasst. Ferner normiert es, welche Arten von Tieren gejagt werden dürfen. Dies ist auch wichtig, um nur diejenigen Tiere zu erfassen, deren Population geregelt werden muss.
Im Bundesjagdgesetz finden sich ferner Regelungen über die Jagdbezirke. Es wird klargestellt, wer wo welche Tierarten jagen darf. Bei den Jagdbezirken wird grundsätzlich differenziert zwischen sogenannten Eigenjagdbezirken und Gemeinschaftsjagdbezirken.
Auch Vorschriften zur Hegegemeinschaften sind im Bundesjagdgesetz normiert. Des Weiteren enthält es einen Abschnitt über die Beteiligung Dritter an der Ausübung des Jagdrechtes. Darunter versteht man beispielsweise die Jagdpacht. Ein wichtiger Abschnitt im Bundesjagdgesetz bilden die Vorschriften über den Jagdschein. Diese Vorschriften stellen u. a. sicher, welche Personen einen Jagdschein machen können und welchen Menschen dies verwehrt bleiben muss. Insbesondere im Bereich des Jagdrechtes, in dem die Menschen mit scharfen Waffen umgehen, sind solche Regelungen von enormer Bedeutung, um die Sicherheit und Ordnung gewährleisten zu können. Im Bundesjagdgesetz trifft der Gesetzgeber ferner Vorschriften zu der Ausübung der Jagd und zu deren Beschränkungen. Sanktionen sind hier in Form von Straf- und Bußgeldvorschriften normiert. Wild- und Jagdschäden sind ebenso wie der Wildschutz geregelt. Insbesondere dürfen Tieren nicht absichtlich Schmerzen zugefügt werden, die über das zur Tötung erforderliche Maß hinausgehen. Grundsätzlich sind die Regelungen des Bundesjagdgesetzes geprägt davon, die Interessen der Jägerschaft und die des Wildes miteinander in Einklang zu bringen und auszugleichen.
Das komplexe Rechtsgebiet des Jagdrechtes im weiteren Sinne umfasst nicht nur sämtliche Fragen des Waffenrechts oder Jagdausübungsrechts, sondern erstreckt sich u. a. auch auf Fragen des Vertragsrechtes, Strafrechts, und Gesellschaftsrechts. Selbst baurechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Jagdausübung, wie z.B. die Zulässigkeit der Errichtung von Hochsitzen und Jagdhütten im Außenbereich gehört zu diesem Themenkomplex.