Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist seit Jahren kontinuierlich hoch. Krise und Insolvenz eines Unternehmens stellen naturgemäß eine Bedrohung für seine Existenz dar. Unser Beratungsangebot richtet sich hierbei zunächst an Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte von in der wirtschaftlichen Krise befindlichen Unternehmen. Beratungsbedarf ist für hiervon betroffene Unternehmen nicht erst gegeben, wenn tatsächlich Insolvenzreife besteht. Unsere Beratung setzt vielmehr bereits weit im Vorfeld an. Gemeinsam mit den Mandanten überprüfen wir das Vertragsmanagement und kümmern uns um eine Straffung des Forderungseinzuges. Gegenstand der Beratung ist regelmäßig auch die Durchführung von personellen Restrukturierungsmaßnahmen, wobei uns zugute kommt, dass einer unserer Schwerpunkte im Bereich des Arbeitsrechtes liegt.
Hierneben ist in aller Regel auch eine ausführliche Beratung aller beteiligten Vorstände, Gesellschafter, Geschäftsführer oder Inhaber eines in der Krise befindlichen Betriebes im Hinblick auf eine etwaige persönliche Haftung im Insolvenzfalle erforderlich. Auch insoweit ist es geboten, unsere Beratung bereits im Vorfeld in Anspruch zu nehmen, um zu vermeiden, im Insolvenzfalle persönlich in Anspruch genommen zu werden.
Neben der Beratung betroffener Unternehmen unterstützen wir unsere Mandanten auch bei der Durchsetzung von Gläubigerrechten in der Insolvenz. Dies gilt etwa für die Geltendmachung und Durchsetzung von Aussonderungs- und Absonderungsrechten sowie im Hinblick auf die Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle.
Unser Beratungsangebot stellt sich hier zusammenfassend wie folgt dar:
• Sanierungs- und Umstrukturierungsberatung
• Schuldner- und Gläubigerberatung im Vorfeld der Insolvenz
• Beratung von Geschäftsführern/Vorständen
• Liquidationen
• Unternehmenskäufe aus der Insolvenz
• Mitarbeit im Gläubigerausschuss
• Insolvenzstreitigkeiten