Rechtsgebiete

Wir beraten und vertreten Sie in nahezu allen Rechtsfragen.

Prozesstermine werden auf Wunsch bundesweit wahrgenommen. Die Rechtsanwaltskanzlei ist in ihrer Handlungsfähigkeit regional nicht begrenzt. Im Übrigen arbeitet die Kanzlei eng mit sorgfältig ausgewählten Kollegen zusammen.

Schwerpunkte im anwaltlichen Bereich

Herr Rechtsanwalt Lothar Solloch ist seit über drei Jahrzehnten als Fachanwalt für Arbeitsrecht überregional tätig. Frau Rechtsanwältin Frieß hat ebenfalls sämtliche Fachlehrgänge, die zur Fachanwaltschaft berechtigen, im Arbeitsrecht erfolgreich absolviert. Beide Rechtsanwälte beraten Sie in allen Bereichen des Arbeitsrechts.

Das Arbeitsrecht dient einer sinnvollen rechtlichen Ordnung des Arbeitslebens. Seine beiden wesentlichen Säulen sind das Individualarbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht. Gegenstand des Individualarbeitsrechts ist das Rechtsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer.

Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Arbeitgeber und ihrer Verbände mit Gewerkschaften und Mitarbeitervertretungen. Im Individualarbeitsrecht betreuen wir für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sämtliche Bereiche. Im Vordergrund stehen Fragen der Begründung von Arbeitsverhältnissen (Vertragsgestaltung) und deren Beendigung (Kündigung, Aufhebungsvereinbarung) sowie die wechselseitigen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag.

Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit im kollektiven Arbeitsrecht bildet das Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs- und Mitarbeitervertretungsrecht mit den vielfältigen Problemen, die sich für den Arbeitgeber in seiner Zusammenarbeit mit Betriebsrat, Personalrat und Mitarbeitervertretung ergeben. Wir beraten und vertreten im Arbeitsrecht unter anderem mittelständische Unternehmen, Verbände, Behörden und Non-Profit-Organisationen. Die Beratung von Vorständen, Geschäftsführern, leitenden Angestellten und Arbeitnehmern spielt ebenfalls eine bedeutende Rolle.

Schwerpunkte unserer arbeits- und dienstvertragsrechtlichen Tätigkeit sind:


Begründung von Arbeits- und Dienstverhältnissen

• Entwurf, Verhandlung und Formulierung von Arbeits- und Dienstverträgen


Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen

• Risikoabschätzung und strategische Beratung
• Durchführung (Kündigung/Aufhebungsvertrag)
• Prozessuale Durchsetzung
• Kündigungen
• Abmahnungen
• Arbeitszeugnisse 


Umstrukturierungen und Betriebsänderungen

• Verhandlungen mit dem Betriebsrat
• Verhandlungen in der Einigungsstelle
• Verhandlungen mit den Behörden
• Arbeitsgerichtliche Vertretung
• Individualrechtliche Umsetzung


Tarifrecht

• Tarifverträge beim Betriebsübergang
• Anwendung und Auslegung von Tarifverträgen


Entwicklung von Vergütungssystemen

• Entwicklung flexibler Modelle für Vergütung,
• Erfolgsbeteiligung und Arbeitszeit von Mitarbeitern
• Zielgerichtete Lösungen


Betriebliche Altersversorgung

• Strukturierung betrieblicher Altersversorgungssysteme
• Privatisierung und Altersversorgung
• Neue Versorgungsformen
• Beratung beim Abschluß von und beim Streit über Versorgungszusagen

Sie benötigen rechtlichen Rat zum Arbeitsrecht?
Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Nachricht! Bei Bedarf auch außerhalb unserer Öffnungszeiten.

Wir beraten im Bereich Mietrecht in allen wesentlichen Fragen des Rechtsgebietes. Wir vertreten dabei sowohl Vermieter als auch Mieter in Papenburg und Umgebung. Die Vermietung von Gewerberaum, von Wohnungen, aber auch die Miete von Anlagegütern, wie Maschinen oder Geräte u.a. bilden in Deutschland wichtige Wirtschaftszweige. Viele Gewerbetreibende sind zur Ausübung ihres Gewerbes auf die Anmietung von Räumen angewiesen, ebenso Freiberufler zum Betrieb ihrer jeweiligen Praxis oder Kanzlei. Schließlich wohnen ca. 65 % aller Haushalte in der Bundesrepublik zur Miete. Unsere Anwälte verfügen über das Know-How zur Lösung Problems in Mietrecht. Wir werden von Gesetzesreformen nicht überrascht, sondern beschäftigen uns früh mit den Entwicklungen in der Gesetzgebung, um bei Inkrafttreten der Regelungen für Sie fit zu sein. Die Flut an gerichtlichen Entscheidungen filtern wir für Sie, wir richten unsere Beratung und Vertretung an den Entwicklungen in Rechtsprechung und Fachliteratur aus. Gleich, ob Sie als Vermieter Hilfe benötigen, um einen hartnäckigen Mietschuldner endlich vor die Tür zu setzen oder ob Sie als Mieter eine Kündigung beanstanden: wir verstehen uns stets als Problemlöser im Mietrecht und sind bestrebt, Ihre Interessen außergerichtlich und notfalls gerichtlich durchzusetzen.

Wir begleiten Sie bei Mietvertragsverhandlungen und entwickeln für Vermieter und Mieter den auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Mietvertrag. Wir betreuen Unternehmen in allen Fragen des Mietrechts und Wohnungseigentumsrechts, insbesondere übernehmen wir die Gestaltung von Gewerberaum- und Wohnraummietverträgen, die Betreuung von Bauträgern, Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen, kommunalen Wohnungsunternehmen und privaten Vermietungsgesellschaften. Wir helfen Ihnen bei Fragen zu den täglichen Problemen aus der Vermietungs- und Verwaltungspraxis, wie Miethöhe, Mieterhöhung, Nebenkosten, Mietsicherheiten, Schönheitsreparaturen, Betriebspflichten, Verkehrssicherungspflichten, Mängel der Mietsache, Untervermietung, Beendigung und Abwicklung des Mietverhältnisses. Vermieter und Hausverwaltungen entlasten wir von den Tätigkeiten zur Forderungseinziehung durch unser Mahn- und Vollstreckungswesen.

Zu unseren Mandanten zählen kleine- und mittelständische Bauunternehmen, kleine und mittelständische Handwerksbetriebe, Grundstückseigentümer, Immobilienbesitzer, Bauträger und Immobilienentwickler, Architekten, Ingenieure und Projektsteuerer, Banken, Sparkassen, institutionelle Investoren, Grundstücksverwalter und Facility-Manager. Unseren Mandanten bieten wir hierbei eine umfassende Begleitung, im Werks- und Bauvertragsrecht. Wir sehen es hierbei als unsere Aufgabe an, rechtliche Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden. Unsere Beratung setzt daher bereits weit vor Baubeginn an. Wert legen wir insbesondere auf eine sorgfältige und den individuellen Bedürfnissen angepasste Gestaltung der zugrundeliegenden Bau- oder Werkverträge. Auf diese Weise kann regelmäßig zu erwartenden Problemen, etwa Bauzeitverzögerungen, bereits im Vorfeld angemessen entgegengetreten werden. Wir begleiten unsere Mandanten hierneben auch während der Bauphase, um sicherzustellen, dass auf auftretende Probleme angemessen und schnell reagiert werden kann. Hierzu gehört die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wie auch die Beratung im Zusammenhang mit einer Kündigung des Bau- oder Werkvertrages oder eines Rücktritts hiervon. Auch im Zusammenhang mit der Abnahme ist eine sorgfältige Beratung geboten, um den Mandanten sämtliche Rechte zu erhalten.

Lässt es sich nicht vermeiden vertreten wir unsere Mandanten selbstverständlich auch in schiedsgerichtlichen Verfahren oder in Verfahren vor der Ordentlichen Gerichtsbarkeit. Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine sorgfältige und an der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung orientierte Führung des Prozesses. Um den Prozess nicht nur in juristischer, sondern auch in baufachlicher Hinsicht im Interesse unserer Mandanten zu führen, suchen wir stets auch den Austausch mit technischen Sachverständigen.

Des Weiteren betreuen und vertreten wir unsere Mandanten auch im Bereich des öffentlichen Baurechts und zwar sowohl im Bereich des Bauplanungsrechts als auch im Bereich des Bauordnungsrechts. Tätig werden wir hierbei nicht nur für den Bauherren, sondern auch für den Nachbarn, der sich durch ein Bauvorhaben in seinen Rechten beeinträchtigt sieht und dementsprechend mit unserer Hilfe Rechtsschutz gegen derartige Beeinträchtigungen sucht.

Wir decken damit alle notwendigen Bereiche für eine den Interessen unserer Mandanten entsprechende baurechtliche Betreuung ab, sodass sowohl Unternehmer wie auch private Bauherren oder Hauseigentümer bestens bei uns aufgehoben sind.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:

• Umfassende Begleitung im Werkvertragsrecht
• Umfassende baubegleitende Beratung Vertretung im selbständigen Beweisverfahren
• Schiedsgerichtsverfahren oder ordentlichen gerichtlichen Verfahren
• Durchsetzung bzw. Abwehr von Forderungen
• Vertragsgestaltung hinsichtlich Bauzeitverzögerungen

Langjährige notarielle und anwaltliche Praxis verbunden mit regelmäßiger Fort- und Weiterbildung stellt für unsere Mandanten in den Bereichen Erbrecht und Nachfolgeregelung eine hochqualifizierte Beratung sicher.

Sowohl bei der Betreuung privater Mandanten als auch bei der Betreuung gewerblich und unternehmerisch tätiger Mandanten legen wir Wert darauf, über Regelungen zu beraten, die nicht erst beim Eintritt des Erbfalles Wirkung zeigen. Hierzu gehört etwa die Übertragung von Vermögenswerten bereits zu Lebzeiten, die zur Ausnutzung von erb- und schenkungssteuerrechtlichen Freibeträgen angeraten sein kann. Von besonderer Bedeutung kann bei unternehmerisch tätigen Personen die Regelung der Unternehmensnachfolge sein. Von einer sorgfältigen und vorausschauenden Beratung kann es abhängen, ob die nachfolgende Generation ein Unternehmen mit Erfolg fortführen kann. Unabdingbar hierfür ist, dass besonderes Augenmerk nicht nur auf erbrechtliche, sondern auf gesellschaftsrechtliche, familienrechtliche oder steuerrechtliche Regelungen gelegt wird.

Hierneben gehört zu unseren Schwerpunkten auch die Beratung im Hinblick auf die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, die sich keineswegs in einer schlichten Regelung der Erbfolge erschöpfen darf, sondern gleichfalls besonderer Sorgfalt bedarf. Besondere Erfahrung und rechtliche Kreativität ist etwa dann gefragt, wenn es um die Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen in besonderen Fallgruppen geht. Dies betrifft etwa den Fall der sogenannten Patchworkfamilie, in denen jeder Ehegatte Kinder aus vorhergehenden Ehen mitbringt. Durch eine sorgfältige Gestaltung der testamentarischen Regelungen kann in diesen Fällen etwa sichergestellt werden, dass der Nachlass eines Ehegatten tatsächlich auch nur den eigenen Kindern zugute kommt. Besondere Anforderungen sind auch an die Testamentsgestaltung zu stellen, wenn körperlich und/oder geistig behinderte Kinder für die Zukunft abgesichert werden sollen. Wir sind durch unsere langjährige Erfahrung dafür qualifiziert, für jeden Mandanten die auf ihn zugeschnittene individuelle Lösung zu gestalten.

Selbstverständlich vertreten wir auch Erben- und Vermächtnisnehmer in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen des im Nachlass befindlichen Vermögens auch unter dem Blickwinkel der Vermeidung unnötiger Kosten und Steuern durch die Auseinandersetzung. Hierneben umfasst unsere Tätigkeit auch die Beratung im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Gerade das Pflichtteilsrecht kann sich im Einzelfall als ausgesprochen komplex darstellen. So ist etwa, soweit es Pflichtteilsergänzungsansprüche betrifft, stets zu überprüfen, ob unentgeltliche Zuwendungen des Erblassers vorliegen, und ob die Fristen, die nach den gesetzlichen Regelungen zu berücksichtigen sind, im Einzelfall tatsächlich bereits abgelaufen sind.

Familiäre Auseinandersetzungen sind häufig emotional belastend und haben weitreichende persönliche Folgen. Mit dem erforderlichen Feingefühl und einem Blick für die individuellen familiären Zusammenhänge entwickelt Anja Maria Frieß gemeinsam mit ihren Mandantinnen und Mandanten sinnvolle und verantwortungsvolle Lösungen – bei Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie Vermögensauseinandersetzung.

Wir beraten unsere Mandanten zu allen Bereichen im Familienrecht. Das Familienrecht regelt im Wesentlichen die mit Trennung und Scheidung verbundenen Fragen. Das Rechtsgebiet Familienrecht hat bereits ab der Geburt für jeden Bedeutung, z. B. im Zusammenhang mit Abstammung, Verwandtschaft und dem Namen. Es folgen Fragen der Minderjährigkeit und des Kindesunterhalts, dann ggf. der Verlobung, Eheschließung oder des unverheirateten Zusammenlebens.

Bei Trennung und Scheidung – auch von Lebenspartnern – stellen sich Fragen nach Sorgerecht, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und dem Schicksal von gemeinsamem Vermögen. In steigendem Maße ergibt sich außerdem das Problem, inwieweit Kinder ihren Eltern Unterhalt schulden.Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Familienrecht besteht darin, Mandanten bei der Regelung dieser Fragen zu beraten und zu vertreten. Unser Ziel ist es dabei nicht nur, Ansprüche geltend zu machen oder abzuwehren, sondern in erster Linie, wirtschaftlich vernünftige Lösungen zu erreichen, die es beiden – geschiedenen – Eheleuten möglich machen, über Trennung und Scheidung hinaus anständig miteinander umzugehen. Wir arbeiten ferner Eheverträge aus, mit denen viele Streitigkeiten vermieden oder jedenfalls vermindert werden können.

Wir helfen Ihnen als Anwälte im Familienrecht gerne bei der Beantwortung folgender Fragen:

• Was ändert sich an meinem Lebensstandard?
• Wie wird meine zukünftige Wohnsituation aussehen?
• Wie kann ich diese Lebenskrise in den Griff bekommen?
• Wie kann ein Neuanfang aussehen?
• Was ändert sich am Unterhalt für die Kinder und für mich?
• Was passiert, wenn der Unterhalt ausfällt?
• Was ändert sich an meiner steuerlichen Situation?
• Wie ist die Versorgungssituation im Rentenalter?
• Ist die Finanzierung der Immobilie(n) gewährleistet?
• Wie kann ich mich von einer bedrohenden Überschuldung befreien?
• Wie kann ich bei einer Scheidung Kosten einsparen?

Die Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei Lothar Solloch betreut u. a. eine der größten Jagdschulen der Bundesrepublik Deutschland. Wir sind zuverlässiger Partner bei Fragen waffenrechtlicher Zuverlässigkeit, Erbenprivileg, Rechtsfragen im Zusammenhang mit Jagdpachtverträgen, sowie Ordnungswidrigkeits- und Strafverteidigungen.

Unsere Schwerpunkte im Jagdrecht sind: 

· Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Jagdausübung
· Haftungs-, Schadensersatz- und Schmerzensgeldfragen
· Waffenrechtliche Probleme
· Baurechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Jagdausübung
· Gestaltung und Überprüfung von Jagdpachtverträgen
· Wild- und Jagdschadensangelegenheit
· Rechtsfragen im Zusammenhang mit Hundezucht und -verkauf
· Jagdausübungsrecht und daraus abgeleitete Ansprüche

Das Jagdrecht ist ein Rechtsgebiet aus dem öffentlichen Recht. Es ist sowohl bundesrechtlich im Bundesjagdgesetz als auch landesrechtlich in verschiedenen Landesjagdgesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Inhaltich bestimmt das Jagdrecht grundsätzlich, unter welchen Bedingungen und durch welche Personen gejagt werden darf. Das Bundesjagdgesetz regelt zunächst, welche Befugnisse das Jagdrecht überhaupt umfasst. Ferner normiert es, welche Arten von Tieren gejagt werden dürfen. Dies ist auch wichtig, um nur diejenigen Tiere zu erfassen, deren Population geregelt werden muss.

Im Bundesjagdgesetz finden sich ferner Regelungen über die Jagdbezirke. Es wird klargestellt, wer wo welche Tierarten jagen darf. Bei den Jagdbezirken wird grundsätzlich differenziert zwischen sogenannten Eigenjagdbezirken und Gemeinschaftsjagdbezirken.

Auch Vorschriften zur Hegegemeinschaften sind im Bundesjagdgesetz normiert. Des Weiteren enthält es einen Abschnitt über die Beteiligung Dritter an der Ausübung des Jagdrechtes. Darunter versteht man beispielsweise die Jagdpacht. Ein wichtiger Abschnitt im Bundesjagdgesetz bilden die Vorschriften über den Jagdschein. Diese Vorschriften stellen u. a. sicher, welche Personen einen Jagdschein machen können und welchen Menschen dies verwehrt bleiben muss. Insbesondere im Bereich des Jagdrechtes, in dem die Menschen mit scharfen Waffen umgehen, sind solche Regelungen von enormer Bedeutung, um die Sicherheit und Ordnung gewährleisten zu können. Im Bundesjagdgesetz trifft der Gesetzgeber ferner Vorschriften zu der Ausübung der Jagd und zu deren Beschränkungen. Sanktionen sind hier in Form von Straf- und Bußgeldvorschriften normiert. Wild- und Jagdschäden sind ebenso wie der Wildschutz geregelt. Insbesondere dürfen Tieren nicht absichtlich Schmerzen zugefügt werden, die über das zur Tötung erforderliche Maß hinausgehen. Grundsätzlich sind die Regelungen des Bundesjagdgesetzes geprägt davon, die Interessen der Jägerschaft und die des Wildes miteinander in Einklang zu bringen und auszugleichen.

Das komplexe Rechtsgebiet des Jagdrechtes im weiteren Sinne umfasst nicht nur sämtliche Fragen des Waffenrechts oder Jagdausübungsrechts, sondern erstreckt sich u. a. auch auf Fragen des Vertragsrechtes, Strafrechts, und Gesellschaftsrechts. Selbst baurechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Jagdausübung, wie z.B. die Zulässigkeit der Errichtung von Hochsitzen und Jagdhütten im Außenbereich gehört zu diesem Themenkomplex.

Gewährleistungsrecht

Verbrauchsgüter- und Handelskauf

Im Bereich des Medizinrechts vertreten wir sowohl Patienten als auch niedergelassene Ärzte in allen Fragen, die die Rechtsbeziehung zwischen Ärzten und Patienten betreffen.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt hierbei im Bereich des Arzthaftungsrechts. Die Folgen einer fehlerhaften ärztlichen Heilbehandlung können für den Patienten, aber auch für den behandelnden Arzt gravierend sein.

Der Patient kann sich nach einer fehlgeschlagenen Heilbehandlung Folgen ausgesetzt sehen, die sein gesamtes weiteres Leben beeinflussen können. Gerade vor diesem Hintergrund ist eine kompetente Beratung und Vertretung zwingend erforderlich. Regelmäßig ist hierbei nicht nur zu überprüfen, ob die Behandlungsmaßnahme tatsächlich medizinisch geboten war und den Regeln der ärztlichen Heilkunst entsprach, sondern auch, ob der Arzt seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Aufklärung über mögliche Risiken und Behandlungsalternativen nachgekommen ist. Da grundsätzlich der Patient in der Beweispflicht ist, darf auch eine mögliche Beweislastumkehr zu Lasten des behandelnden Arztes nie außer Betracht gelassen werden. Neben der Prüfung der Frage, ob dem Grunde nach ein Heilbehandlungsfehler vorliegt, ist in diesem Rechtsgebiet ein besonderes Augenmerk der Bestimmung der Schadenshöhe und der Absicherung des Mandanten für die Zukunft zu widmen. So darf nie aus den Augen verloren werden, dass womöglich nach vielen Jahren weitere gesundheitliche Einschränkungen auftreten können, die ursächlich auf einem Behandlungsfehler zurückzuführen sind. Ist für diesen Fall keine Vorsorge getroffen worden, besteht das Risiko, dass gesetzliche Verjährungsfristen bereits abgelaufen sein können und weitere Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können. Vorsorge kann hierfür getroffen werden durch die Vereinbarung eines Verzichts des Arztes beziehungsweise der haftenden Einrichtung oder der hinter diesen stehenden Versicherung auf die Einrede der Verjährung. Besondere Sorgfalt ist zu beachten bei der Abfassung von Abfindungsvereinbarungen. Auch hier muss stets Sorge dafür getragen werden, dass der Mandant für die Zukunft abgesichert ist. Unseren Mandanten kommt die umfangreiche Erfahrung zugute, die wir durch die Führung zahlreicher gerichtlicher und außergerichtlicher Verfahren in diesem Bereich gesammelt haben.

Auch für den behandelnden Arzt selber ist eine qualifizierte Vertretung in einem derartigen Verfahren unerlässlich, da dann, wenn tatsächlich ein Behandlungsfehler angenommen werden sollte, dem Arzt auch berufsrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen drohen können. Sollte ein Arzt mit einem strafrechtlichen Verfahren konfrontiert werden, ist eine aktive Verteidigung bereits zum frühestmöglichen Zeitpunkt geboten, insbesondere um die Chance zu wahren, eine öffentlichkeitswirksame Hauptverhandlung zu vermeiden.

Unabhängig von der Bearbeitung arzthaftungsrechtlicher Fälle vertreten wir darüber hinaus Ärzte bei der Geltendmachung ihrer Forderungen aus Behandlungsverträgen. Hierzu steht eine erfahrene und mit sämtlichen technischen Hilfsmitteln ausgestattete Inkassoabteilung zur Verfügung.

 Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Medizinrecht

• Berufsrecht der Heilberufe
• Zulassung zum Beruf Kammer- und Heilberufsgesetze der Länder
• Berufliche Kommunikation/Werbung des Arztes
• Berufliche Kooperation
• Das Recht der Weiterbildung
• Das Medizinische Versorgungszentrum
• Praxisübergabe
• Vertragsrecht der Heilberufe
• Verträge mit Mitarbeitern
• Arbeitsrecht im Krankenhaus und in der Arztpraxis
• Arzthaftungsrecht
• Berufshaftpflichtversicherung des Arztes

Verstöße gegen die Normen des Strafgesetzbuches können Folgen haben, die geeignet sind Ihr gesamtes Leben zu erschüttern. Als Beschuldigter aber auch als Opfer von Straftaten benötigen Sie unbedingt schnelle und kompetente Unterstützung. Wir vertreten Ihr Anliegen in den Bereichen:

– Nebenklagevertretung/ Opfervertretung
– Strafverteidigung
– Jugendstrafrecht
– Strafbefehlsverfahren
– Zeugenbeistandschaft

Grundsätzlich sollten Sie sich niemals ohne anwaltlichen Beistand zu einem Tatvorwurf äußern oder ohne anwaltliche Unterstützung zu einer Beschuldigtenvernehmung erscheinen. Gerade im Strafrecht ist aufgrund der kurzen Rechtsmittelfristen Eile geboten! Sollte Ihnen eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung oder sogar ein Strafbefehl oder eine Anklage zugestellt werden, verlieren Sie keine Zeit und kontaktieren Sie uns.

Das Verkehrsrecht ist von großer Bedeutung, zumal es alle Fragen rund um den Straßen­verkehr regelt. Es umfasst das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsordnungswidrigkeiten­recht, das Verkehrsstrafrecht und das Verkehrsverwaltungsrecht. Wir stehen Ihnen im Verkehrsrecht sowohl beratend als auch vor den Ermittlungs- und Führerscheinbehörden sowie vor Gericht zur Verfügung. Insbesondere sind wir für Sie tätig in folgenden Bereichen:

– Streitigkeiten aus Kfz-Kaufverträgen
– Unfallregulierung
– Geschwindigkeits-, Abstandsverstößen pp.
– Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren
– Schadensersatz und Schmerzensgeld
– Führerscheinangelegenheiten
– Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung
– Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis

– Fahreignungsregister Flensburg (Punkteabbau)

Wie Sie vorstehender Auflistung entnehmen können, ist das Fachgebiet Verkehrsrecht im Allgemeinen äußerst umfangreich. Wir verfügen auf diesem Gebiet über längjährige Er­fahrungen und können nur empfehlen, unsere fachliche Hilfe rechtzeitig in Anspruch zu nehmen.
  • Polizei – und Ordnungsrecht
  • Kommunalrecht
  • Verwaltungsprozessrecht
  • vorläufiger Rechtsschutz

Im Bereich des Wirtschafts-, Handels- und Gesellschaftsrechts vertreten wir sowohl Körperschaftsgesellschaften als auch Personengesellschaften sowie Einzelkaufleute in sämtlichen Bereichen dieser Rechtsgebiete. So legen wir Wert auf eine umfassende und kompetente Beratung im Zusammenhang mit der Gründung einer Gesellschaft. Gemeinsam mit Ihnen arbeiten wir die Vor- und Nachteile der jeweiligen Rechtsformen heraus und unterstützen Sie bei der Wahl der für Sie passenden Gesellschaftsform, bei Bedarf in Kooperation mit einem Steuerberater. Unsere Erfahrung zeigt, dass in diesem Zusammenhang auch mögliche Verzahnungen mit familienrechtlichen oder erbrechtlichen Fragen keinesfalls übersehen werden dürfen. Bereits bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen ist Sorge dafür zu tragen, dass die richtige Weichenstellung für die Unternehmensnachfolge gestellt wird. So ist insbesondere die Frage einer Nachfolge im Unternehmen etwa für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit oder des Todes zu regeln um sicherzustellen, dass das eigene unternehmerische Lebenswerk erhalten bleibt.

Auch nach der Gründung einer Gesellschaft beraten wir Sie gerne bei allen weiter entstehenden gesellschaftsrechtlichen Fragen, z.B. hinsichtlich erforderlicher Abänderungen von Gesellschaftsverträgen. Soweit erforderlich steht hierzu auch unser Notariat zur Verfügung.

Eine kompetente Beratung ist schließlich unerlässlich, soweit es die Gestaltung von Nachfolgeregelungen, Übertragungen von Geschäftsanteilen sowie letztlich die Abwicklung der Gesellschaft betrifft. Auch hier sind wiederum Überschneidungen mit dem Familien- und Erbrecht zu beachten.

Im Bereich des Handelsrechts beraten wir unsere Mandanten zu allen Rechtsfragen, die sich im geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmen und Kaufleuten ergeben. Ein wesentlichen Teil unserer Tätigkeit macht hierbei die Gestaltung und Überprüfung von Vertriebsverträgen, Handelsverträgen, Vertragshändlerverträgen oder Franchiseverträgen. Hinzu kommt die Abwehr und Durchsetzung von Forderungen in Verfahren vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit oder in Schiedsverfahren.

In sämtlichen angesprochenen Bereichen können wir Ihnen kompetente und erfahrene Berater sein und so sicherstellen, dass Sie sich ausschließlich auf Ihre unternehmerische Tätigkeit konzentrieren können.

Unsere Schwerpunkte im Wirtschafts-, Handels- und Gesellschaftsrecht sind: 

• Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft auf Aktien
• Gesellschaft mit beschränkter Haftung
• Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, GmbH & Co. KG
• Sonstige Formen gesellschaftsrechtlicher Zusammenschlüsse:Verein
• Gesellschaft bürgerlichen Rechts
• Arbeitsgemeinschaft
• Genossenschaft
• Stille Gesellschaft
• Partnerschaftsgesellschaft
• Beratung von Vorständen und Geschäftsführer
• Mitarbeiterbeteiligungen
• Beratung von Unternehmen in der Krise
• Unternehmensnachfolge
• Handelsvertreterrecht

Rechtsstreitigkeiten im allgemeinen Zivilrecht und im Vertragsrecht, Vertragsgestaltung, Gewährleistung, Schadensersatz und Durchsetzung vertraglicher Ansprüche.