Langjährige notarielle und anwaltliche Praxis verbunden mit regelmäßiger Fort- und Weiterbildung stellt für unsere Mandanten in den Bereichen Erbrecht und Nachfolgeregelung eine hochqualifizierte Beratung sicher.
Sowohl bei der Betreuung privater Mandanten als auch bei der Betreuung gewerblich und unternehmerisch tätiger Mandanten legen wir Wert darauf, über Regelungen zu beraten, die nicht erst beim Eintritt des Erbfalles Wirkung zeigen. Hierzu gehört etwa die Übertragung von Vermögenswerten bereits zu Lebzeiten, die zur Ausnutzung von erb- und schenkungssteuerrechtlichen Freibeträgen angeraten sein kann. Von besonderer Bedeutung kann bei unternehmerisch tätigen Personen die Regelung der Unternehmensnachfolge sein. Von einer sorgfältigen und vorausschauenden Beratung kann es abhängen, ob die nachfolgende Generation ein Unternehmen mit Erfolg fortführen kann. Unabdingbar hierfür ist, dass besonderes Augenmerk nicht nur auf erbrechtliche, sondern auf gesellschaftsrechtliche, familienrechtliche oder steuerrechtliche Regelungen gelegt wird.
Hierneben gehört zu unseren Schwerpunkten auch die Beratung im Hinblick auf die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, die sich keineswegs in einer schlichten Regelung der Erbfolge erschöpfen darf, sondern gleichfalls besonderer Sorgfalt bedarf. Besondere Erfahrung und rechtliche Kreativität ist etwa dann gefragt, wenn es um die Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen in besonderen Fallgruppen geht. Dies betrifft etwa den Fall der sogenannten Patchworkfamilie, in denen jeder Ehegatte Kinder aus vorhergehenden Ehen mitbringt. Durch eine sorgfältige Gestaltung der testamentarischen Regelungen kann in diesen Fällen etwa sichergestellt werden, dass der Nachlass eines Ehegatten tatsächlich auch nur den eigenen Kindern zugute kommt. Besondere Anforderungen sind auch an die Testamentsgestaltung zu stellen, wenn körperlich und/oder geistig behinderte Kinder für die Zukunft abgesichert werden sollen. Wir sind durch unsere langjährige Erfahrung dafür qualifiziert, für jeden Mandanten die auf ihn zugeschnittene individuelle Lösung zu gestalten.
Selbstverständlich vertreten wir auch Erben- und Vermächtnisnehmer in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen des im Nachlass befindlichen Vermögens auch unter dem Blickwinkel der Vermeidung unnötiger Kosten und Steuern durch die Auseinandersetzung. Hierneben umfasst unsere Tätigkeit auch die Beratung im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Gerade das Pflichtteilsrecht kann sich im Einzelfall als ausgesprochen komplex darstellen. So ist etwa, soweit es Pflichtteilsergänzungsansprüche betrifft, stets zu überprüfen, ob unentgeltliche Zuwendungen des Erblassers vorliegen, und ob die Fristen, die nach den gesetzlichen Regelungen zu berücksichtigen sind, im Einzelfall tatsächlich bereits abgelaufen sind.