Mandanten, die in das Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten, kann nur dringend angeraten werden, nicht zunächst selber den Versuch zu unternehmen, ein strafrechtliches Verfahren abzuwenden. Zwar spricht zunächst die Unschuldsvermutung für Sie. Der Staat ist jedoch bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, massiv in Ihre Freiheits- und Persönlichkeitsrechte einzugreifen. Der Grundsatz des fairen Verfahrens kann nur dann wirklich zum Tragen kommen, wenn schon zu einem möglichst frühen Zeitpunkt eine kompetente, engagierte und flexible Strafverteidigung durch die Anwälte dieser Kanzlei gewährleistet ist.
Kommt es zu Eingriffen, wie etwa einer Hausdurchsuchung verbunden mit Beschlagnahmen oder gar der Anordnung der Untersuchungshaft überprüfen wir diese Maßnahmen und gehen gegen sie vor.
Sobald wir Einsicht in die Ermittlungsakte genommen haben prüfen wir in Zusammenarbeit mit Ihnen, ob und in welchem Umfang schon in diesem Verfahrensstadium eine Einlassung abgegeben wird. Oberste Priorität unserer Tätigkeit hat hierbei stets die Vermeidung einer belastenden und möglicherweise existenzvernichtenden Hauptverhandlung. Lässt sich diese nicht vermeiden, bereiten wir die Hauptverhandlung gemeinsam mit Ihnen vor und stimmen eine Verteidigungsstrategie ab. In der Hauptverhandlung selber haben wir verschiedene Möglichkeiten, auf den Ausgang des Verfahrens Einfluss zu nehmen, etwa durch die Stellung von Beweisanträgen. Gerade bei umfangreicheren Strafsachen halten wir hierbei eine lückenlose Kenntnis des Akteninhalts für unerlässlich, um z.B. im Rahmen von Zeugenvernehmungen Ungereimtheiten aufzudecken.
In unserer langjährigen Praxis haben wir die nötigen Erfahrungen erworben, um Sie in allen Stadien eines strafrechtlichen Verfahrens kompetent und effektiv zu vertreten. Neben der konsequenten Verteidigung sind Diskretion und Schutz Ihrer Privatsphäre oberstes Gebot für uns.
Selbstverständlich vertreten wir nicht nur Beschuldigte einer Straftat, sondern auch Opfer. Sind Sie Opfer einer Straftat geworden, für welche die Strafprozessordnung die Möglichkeit einer Nebenklage vorsieht, können wir für Sie die Zulassung als Nebenkläger beantragen und gemeinsam mit Ihnen an der Hauptverhandlung teilnehmen. Hierbei stehen Ihnen eigene Rechte zu. Unter anderem das Recht Zeugen und den Angeklagten zu befragen. Zu beachten ist auch, dass bereits im Rahmen des Strafverfahrens Ersatzansprüche für Sie geltend gemacht werden können.
Schwerpunkte unserer strafrechtlichen Tätigkeit sind folgende:
• Wirtschaftsstrafrecht
• Steuerstrafrecht
• Betrug
• Vermögensdelikte wie Raub, Diebstahl
• Betäubungsmittelstrafrecht
• Arztstrafrecht
• Internetstrafrecht
• Jugendstrafrecht
• Geldwäschedelikte
• Urkundenfälschung
• Totschlag und Kapitalverbrechen
• Unerlaubtes Veranstalten von Glücksspielen
• Opfervertretung
• Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten
• Revision in Strafsachen