Im Bereich des Wirtschafts-, Handels- und Gesellschaftsrechts vertreten wir sowohl Körperschaftsgesellschaften als auch Personengesellschaften sowie Einzelkaufleute in sämtlichen Bereichen dieser Rechtsgebiete. So legen wir Wert auf eine umfassende und kompetente Beratung im Zusammenhang mit der Gründung einer Gesellschaft. Gemeinsam mit Ihnen arbeiten wir die Vor- und Nachteile der jeweiligen Rechtsformen heraus und unterstützen Sie bei der Wahl der für Sie passenden Gesellschaftsform, bei Bedarf in Kooperation mit einem Steuerberater. Unsere Erfahrung zeigt, dass in diesem Zusammenhang auch mögliche Verzahnungen mit familienrechtlichen oder erbrechtlichen Fragen keinesfalls übersehen werden dürfen. Bereits bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen ist Sorge dafür zu tragen, dass die richtige Weichenstellung für die Unternehmensnachfolge gestellt wird. So ist insbesondere die Frage einer Nachfolge im Unternehmen etwa für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit oder des Todes zu regeln um sicherzustellen, dass das eigene unternehmerische Lebenswerk erhalten bleibt.
Auch nach der Gründung einer Gesellschaft beraten wir Sie gerne bei allen weiter entstehenden gesellschaftsrechtlichen Fragen, z.B. hinsichtlich erforderlicher Abänderungen von Gesellschaftsverträgen. Soweit erforderlich steht hierzu auch unser Notariat zur Verfügung.
Eine kompetente Beratung ist schließlich unerlässlich, soweit es die Gestaltung von Nachfolgeregelungen, Übertragungen von Geschäftsanteilen sowie letztlich die Abwicklung der Gesellschaft betrifft. Auch hier sind wiederum Überschneidungen mit dem Familien- und Erbrecht zu beachten.
Im Bereich des Handelsrechts beraten wir unsere Mandanten zu allen Rechtsfragen, die sich im geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmen und Kaufleuten ergeben. Ein wesentlichen Teil unserer Tätigkeit macht hierbei die Gestaltung und Überprüfung von Vertriebsverträgen, Handelsverträgen, Vertragshändlerverträgen oder Franchiseverträgen. Hinzu kommt die Abwehr und Durchsetzung von Forderungen in Verfahren vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit oder in Schiedsverfahren.
In sämtlichen angesprochenen Bereichen können wir Ihnen kompetente und erfahrene Berater sein und so sicherstellen, dass Sie sich ausschließlich auf Ihre unternehmerische Tätigkeit konzentrieren können.
Unsere Schwerpunkte im Wirtschafts-, Handels- und Gesellschaftsrecht sind:
• Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft auf Aktien
• Gesellschaft mit beschränkter Haftung
• Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, GmbH & Co. KG
• Sonstige Formen gesellschaftsrechtlicher Zusammenschlüsse:Verein
• Gesellschaft bürgerlichen Rechts
• Arbeitsgemeinschaft
• Genossenschaft
• Stille Gesellschaft
• Partnerschaftsgesellschaft
• Beratung von Vorständen und Geschäftsführer
• Mitarbeiterbeteiligungen
• Beratung von Unternehmen in der Krise
• Unternehmensnachfolge
• Handelsvertreterrecht