Zu unseren Mandanten zählen kleine- und mittelständische Bauunternehmen, kleine und mittelständische Handwerksbetriebe, Grundstückseigentümer, Immobilienbesitzer, Bauträger und Immobilienentwickler, Architekten, Ingenieure und Projektsteuerer, Banken, Sparkassen, institutionelle Investoren, Grundstücksverwalter und Facility-Manager. Unseren Mandanten bieten wir hierbei eine umfassende Begleitung, im Werks- und Bauvertragsrecht. Wir sehen es hierbei als unsere Aufgabe an, rechtliche Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden. Unsere Beratung setzt daher bereits weit vor Baubeginn an. Wert legen wir insbesondere auf eine sorgfältige und den individuellen Bedürfnissen angepasste Gestaltung der zugrundeliegenden Bau- oder Werkverträge. Auf diese Weise kann regelmäßig zu erwartenden Problemen, etwa Bauzeitverzögerungen, bereits im Vorfeld angemessen entgegengetreten werden. Wir begleiten unsere Mandanten hierneben auch während der Bauphase, um sicherzustellen, dass auf auftretende Probleme angemessen und schnell reagiert werden kann. Hierzu gehört die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wie auch die Beratung im Zusammenhang mit einer Kündigung des Bau- oder Werkvertrages oder eines Rücktritts hiervon. Auch im Zusammenhang mit der Abnahme ist eine sorgfältige Beratung geboten, um den Mandanten sämtliche Rechte zu erhalten.
Lässt es sich nicht vermeiden vertreten wir unsere Mandanten selbstverständlich auch in schiedsgerichtlichen Verfahren oder in Verfahren vor der Ordentlichen Gerichtsbarkeit. Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine sorgfältige und an der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung orientierte Führung des Prozesses. Um den Prozess nicht nur in juristischer, sondern auch in baufachlicher Hinsicht im Interesse unserer Mandanten zu führen, suchen wir stets auch den Austausch mit technischen Sachverständigen.
Des Weiteren betreuen und vertreten wir unsere Mandanten auch im Bereich des öffentlichen Baurechts und zwar sowohl im Bereich des Bauplanungsrechts als auch im Bereich des Bauordnungsrechts. Tätig werden wir hierbei nicht nur für den Bauherren, sondern auch für den Nachbarn, der sich durch ein Bauvorhaben in seinen Rechten beeinträchtigt sieht und dementsprechend mit unserer Hilfe Rechtsschutz gegen derartige Beeinträchtigungen sucht.
Wir decken damit alle notwendigen Bereiche für eine den Interessen unserer Mandanten entsprechende baurechtliche Betreuung ab, sodass sowohl Unternehmer wie auch private Bauherren oder Hauseigentümer bestens bei uns aufgehoben sind.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:
• Umfassende Begleitung im Werkvertragsrecht
• Umfassende baubegleitende Beratung Vertretung im selbständigen Beweisverfahren
• Schiedsgerichtsverfahren oder ordentlichen gerichtlichen Verfahren
• Durchsetzung bzw. Abwehr von Forderungen
• Vertragsgestaltung hinsichtlich Bauzeitverzögerungen