Wir beraten unsere Mandanten zu allen Bereichen im Familienrecht. Das Familienrecht regelt im Wesentlichen die mit Trennung und Scheidung verbundenen Fragen. Das Rechtsgebiet Familienrecht hat bereits ab der Geburt für jeden Bedeutung, z. B. im Zusammenhang mit Abstammung, Verwandtschaft und dem Namen. Es folgen Fragen der Minderjährigkeit und des Kindesunterhalts, dann ggf. der Verlobung, Eheschließung oder des unverheirateten Zusammenlebens.
Bei Trennung und Scheidung – auch von Lebenspartnern – stellen sich Fragen nach Sorgerecht, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und dem Schicksal von gemeinsamem Vermögen. In steigendem Maße ergibt sich außerdem das Problem, inwieweit Kinder ihren Eltern Unterhalt schulden.Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Familienrecht besteht darin, Mandanten bei der Regelung dieser Fragen zu beraten und zu vertreten. Unser Ziel ist es dabei nicht nur, Ansprüche geltend zu machen oder abzuwehren, sondern in erster Linie, wirtschaftlich vernünftige Lösungen zu erreichen, die es beiden – geschiedenen – Eheleuten möglich machen, über Trennung und Scheidung hinaus anständig miteinander umzugehen. Wir arbeiten ferner Eheverträge aus, mit denen viele Streitigkeiten vermieden oder jedenfalls vermindert werden können.
Wir helfen Ihnen als Anwälte im Familienrecht gerne bei der Beantwortung folgender Fragen:
• Was ändert sich an meinem Lebensstandard?
• Wie wird meine zukünftige Wohnsituation aussehen?
• Wie kann ich diese Lebenskrise in den Griff bekommen?
• Wie kann ein Neuanfang aussehen?
• Was ändert sich am Unterhalt für die Kinder und für mich?
• Was passiert, wenn der Unterhalt ausfällt?
• Was ändert sich an meiner steuerlichen Situation?
• Wie ist die Versorgungssituation im Rentenalter?
• Ist die Finanzierung der Immobilie(n) gewährleistet?
• Wie kann ich mich von einer bedrohenden Überschuldung befreien?
• Wie kann ich bei einer Scheidung Kosten einsparen?