Vor allem folgende Personen sind vom Sportrecht betroffen: Amateur- und Profisportler, Trainer, Manager, Berater und Funktionäre. In diesem Bereich des Sportrechts ergeben sich oftmals komplexe rechtliche Fragen im Bereich des Vertragsrechtes, sowie des Vereins-, Verbands-, Arbeits- und Berufsrechts, des Sozialversicherungsrechts und des Schadensersatz- und Haftungsrechts. Daneben ist aber auch häufig das Steuerrecht, das Gesellschaftsrecht und das Wirtschaftsrecht betroffen. Weiterhin existiert auch noch das Sportstrafrecht, welches als Unterfall des Sportrechts beispielsweise bei Doping berührt ist.
Die vertragsrechtlichen Strukturen im Breitensport sind weniger komplex, als die im Profisport. Aber auch hier müssen die Verträge rechtssicher ausgestaltet werden, um Streitigkeiten zu vermeiden. Gerade Sportvereine, Sportverbände und Fitnessstudios müssen von der Gründung ab alle rechtlichen Regelungen im Vereinsrecht, Verbandsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht und Versicherungsrecht beachten.
Herr Rechtsanwalt Solloch war mehrere Jahre als Justiziar für Vereine tätig, und zwar sowohl im Motorsport-, als auch im Ballsportbereich.
Eine umfassende Beratung in allen Fragen zum Sportrecht wird durch uns gewährleistet.
Unsere Schwerpunkte im Sportrecht sind:
• Sportlerberatung
• Sponsoringverträge
• Werbeverträge
• Sportlerverträge
• Veranstaltungsverträge
• Satzungen
• Schadensersatzansprüche
• Schmerzensgeldansprüche