Arbeitsrecht
Arbeitszeiterfassung ist Pflicht! Ab sofort und für (fast) alle!
Der EUGH hatte in seiner Entscheidung vom 14.05.2019 (C-55/18) verkündet, dass die Arbeitszeit systematisch vom Arbeitgeber erfasst werden muss. Daraufhin entschied das BAG in seinem Urteil vom 13.09.2022 (BAG 1 ARB 22/21), dass eine gesetzliche Pflicht zur Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems sich unmittelbar aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG herleiten lasse. Gemäß dieser Vorschrift… Read More