Allgemein
Gesetzliche Neuregelungen im Jahre 2022
Wenn Sie die erste Ausgabe dieser Zeitung im Jahre 2022 in den Händen halten, werden etliche gesetzliche Neuregelungen bereits in Kraft getreten sein oder aber in Kürze in Kraft treten. Wir möchten Ihnen – kurz zusammengefasst – eine Auswahl neuer Regelungen vorstellen, die auch im Alltag durchaus relevant sein können.
Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung:
Schon seit dem Jahre 2020 ist im Berufsbildungsgesetz eine Mindestvergütung für Auszubildende vorgesehen. Bereits jetzt ist eine Anpassung für Ausbildungsverträge in Kraft getreten, die ab dem 01.01.2022 beginnen. So gilt für das erste Ausbildungsjahr eine Mindestvergütung von 585,00 Euro. Für die nachfolgenden Ausbildungsjahre gibt es prozentuale Aufschläge, nämlich für das zweite 18 % über dem Einstiegsbetrag des ersten Ausbildungsjahres, für das dritte 35 % und für das vierte Ausbildungsjahr 40 % über dem Einstiegsbetrag.
Ende des Ticketverkaufes in Zügen:
Auf den letzten Drücker noch die Bahn geschafft und noch schnell ein Ticket beim Zugpersonal gekauft? Dies gehört der Vergangenheit an. Die Bahn verkauft ab dem Jahre 2022 keine Papierfahrkarten mehr in Fernzügen. Wer ohne Ticket spontan einsteigt, muss dieses schnell am Handy buchen, wofür nur 10 Minuten nach der Abfahrt verbleiben.
Corona-Bonus:
Arbeitnehmer können maximal 1.500,00 Euro als steuerfreien Corona-Bonus von ihrem Arbeitgeber erhalten, wobei dies jedoch nur noch bis zum 31.03.2022 gilt. Die Höchstgrenze von 1.500,00 Euro darf hierbei nicht überschritten werden.
Betriebliche Altersvorsorge:
Für seit dem Jahr 2019 abgeschlossene Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge bekommen Arbeitnehmer bereits bislang 15 % Zuschuss vom Arbeitgeber. Ab 2022 muss dieser Zuschuss auch für Altverträge gewahrt werden. Den vollen Zuschuss erhalten dabei Arbeitnehmer, deren Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung liegt (58.050,00 Euro brutto im Jahr 2020).
Elektroschrott:
Verbraucher können ab dem Jahre 2022 alte Elektrogeräte auch in Discountern oder Supermärkten abgeben. Voraussetzung ist allerdings, dass die Ladenfläche sich auf mehr als 800 m² beläuft und der Discounter mehrfach im Jahr Elektrogeräte verkauft, was auf die meisten zutreffen dürfte. Bis zu einer Kantenlänge von 25 cm hängt das Recht auf Rückgabe dabei nicht von dem Erwerb eines Neugerätes ab.
Erhöhung des Grundfreibetrages:
Im Jahr 2022 wird Steuernzahlern zumindest etwas mehr Geld steuerfrei zur Verfügung stehen. Der Grundfreibetrag steigt um 204,00 Euro, so dass auf diese Weise zumindest das Existenzminimum für Erwachsene steuerfrei gestellt werden soll. Für Ledige beläuft sich der Freibetrag auf 9.948,00 Euro, bei Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 19.896,00 Euro.
Neues im Minijob:
Auf Arbeitgeber sind mit Jahresbeginn im Zusammenhang mit geringfügigen Beschäftigungen weitere Verpflichtungen zugekommen. So muss der Minijobzentrale künftig neben der Steuernummer auch die Steueridentifikationsnummer der gewerblichen Minijobber elektronisch übermittelt werden. Ergänzend müssen ab dem 01.01.2022 Arbeitgeber von kurzfristig Beschäftigten in der Meldung zur Sozialversicherung Angaben zum Krankenversicherungsschutz des Arbeitnehmers machen.
Verbot von Plastiktüten:
Ab dem 01.01.2022 dürfen im Einzelhandel keine Einkaufstüten aus Plastik mehr angeboten werden. Zulässig sind allerdings auch künftig besonders stabile Mehrwegtaschen. Auch dünne Plastikbeutel, wie sie etwa in Gemüseabteilungen zu finden sind, bleiben weiter zulässig.
Verbraucherschutz beim Online-Vertragsschluss:
Während es mittlerweile ohne Weiteres schnell möglich ist, über das Internet einen Vertrag abzuschließen, stehen Verbraucher im Falle einer Kündigung oft vor gewissen Hürden. Erleichterungen werden zum 01.07.2022 in Kraft treten. So muss der gewerbliche Vertragspartner auf der Internetseite einen Kündigungsbutton vorhalten; dieser hat leicht zugänglich zu sein. Die vorstehenden Regelungen stellen nur eine kurze Auswahl dessen dar, mit dem wir uns im laufenden Jahr konfrontiert sehen. Gerne stehen wir Ihnen in diesen und anderen Rechtsfragen auch im neuen Jahr als Berater zur Verfügung.
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