Arbeitsrecht
Vorsicht bei Online-Krankschreibungen
Jeder Arbeitnehmer, der wegen gesundheitlicher Beschwerden nicht zur Arbeit erscheinen kann, muss – sofern individuell im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde – spätestens nach dem dritten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen. Die Corona-Pandemie hat das Problem der überfüllten Arztpraxen und überlasteten Mediziner massiv verstärkt. Aus diesem Grunde war es durchaus möglich, eine telefonische Krankschreibung für… Read More