Notariat
Notvertretungsrecht des Ehegatten
Nach aktuell noch geltender Rechtslage besteht unter Ehegatten entgegen einer oftmals geäußerten Ansicht kein Recht, sich dann, wenn einer der Ehegatten nicht mehr handlungsfähig ist, gegenseitig zu vertreten. Dies betrifft sowohl Entscheidungen in persönlichen Angelegenheiten wie etwa Einwilligungen in medizinische Behandlungen für den nicht mehr handlungsfähigen Ehegatten als auch das Recht zur Vertretung in vermögensrechtlichen… Read More