Arbeitsrecht
Anhebung von Mindestlöhnen
In verschiedenen Branchen können Arbeitnehmer ab dem 01.01.2012 mit höheren Mindestlöhnen rechnen.
So gelten ab Anfang des Jahres 2012 nach einer zunächst bis zum 31.10.2013 geltenden Verordnung neue verbindliche Mindestlöhne für die rund 900.000 Beschäftigten in der Zeitarbeitsbranche. In den neuen Bundesländern einschließlich Berlin beträgt der Mindestlohn im Jahre 2012 7,01 EUR, in den übrigen Bundesländern 7,89 EUR. Zum 01.011.2012 erfolgt eine Anpassung auf 7,50 EUR bzw. 8,19 EUR.
Auch Beschäftigte in der Gebäudereinigungsbranche erhalten zum Teil einen höheren Mindestlohn. Im Bereich Innen- und Unterhaltsreinigung erhöht sich der Mindestlohn auf 8,82 EUR im Jahre 2012 ( 7,33 EUR in den neuen Bundesländern ) und auf 9,00 EUR im Jahre 2013 ( 7,56 EUR in den neuen Bundesländern ). Im Bereich Glas- und Außenreinigung bleiben die Mindeststundenlöhne in den alten Bundesländern unverändert bei 11,33 EUR, in den neuen Bundesländern steigen sie 2013 auf 9,00 EUR.
Mit höheren Mindestlöhnen können auch Beschäftigte im Dachdeckerhandwerk rechnen: Ab dem 01.01.2012 erhöht sich der Mindeststundenlohn auf 11,00 EUR und ab dem 01.01.2013 auf 11,20 EUR.
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