Familienrecht
Neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2023
Gem. § 1610 Abs. 1 BGB bestimmt sich das Maß des zu gewährenden Unterhalts nach der Lebensstellung des Bedürftigen. Geschuldet ist der „angemessene Unterhalt“. Was jedoch darunter zu verstehen ist und was das in Zahlen heißt, ergibt sich leider nicht aus dem Gesetz. Deshalb wird von allen Oberlandesgerichten zur Bestimmung des Kindesunterhalts die Düsseldorfer Tabelle… Read More