Familienrecht
Der Verfahrensbeistand- „Sprachrohr“ und „Anwalt des Kindes“
Gem. § 158 Abs. 1 FamFG hat das Gericht dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seinePerson betreffen, einen fachlich und persönlich geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweitdies zur Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist. Der Verfahrensbeistand ist gem. §158 Abs. 2 FamFG stets zu bestellen, wenn es um die teilweise oder vollständige Entziehung derelterlichen Sorge… Read More