Familienrecht
Unterhalt und das „faule“ minderjährige Kind
Verwandte in gerader Linie, also alle Personen, die voneinander abstammen, sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren (§ 1601 BGB). Die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern umfasst gem. § 1610 Abs. 2 BGB den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf. Die Unterhaltspflicht endet mit Abschluss der ersten Ausbildung des… Read More