Familienrecht
Unterhalt und Patchworkfamilie – die „Hausmannrechtsprechung“ des BGH
Bei einer Trennung der Eltern ist der barunterhaltspflichtige Elternteil, also derjenige, in dessen Obhut das minderjährige Kind nicht lebt, grundsätzlich vollschichtig erwerbsverpflichtet. Das bedeutet, der barunterhaltspflichtige Elternteil muss alle zumutbaren Erwerbsmöglichkeiten ausschöpfen und die Bemühungen um eine Erwerbstätigkeit besonders intensiv führen. Er muss auch Gelegenheitsarbeiten oder berufsfremde Tätigkeiten unterhalb der gewohnten Lebensstellung übernehmen. Die Anforderungen… Read More