Allgemein
Ist der “Hygiene-Pranger” nach § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetz verfassungskonform?
Die zuständigen Behörden – die Ämter für Verbraucherschutz und Veterinärwesen – müssen die Öffentlichkeit über bestimmte Verstöße von Lebens- und Futtermittelunternehmen gegen das Lebensmittelgesetz informieren. Diese 2012 eingeführte Regelung, die der Öffentlichkeit unter dem Stichwort “Hygiene-Pranger” oder auch “Ekel-Pranger” bekannt geworden ist, hatte von Anfang an erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken aufgeworfen und wurde oftmals für völlig… Read More