Familienrecht
Darf ein ungelernter Unterhaltspflichtiger eine Ausbildung beginnen?
Gem. § 1601 BGB sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Gegenüber minderjährigen Kindern trifft den Unterhaltsschuldner eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Ein verschärft haftender Unterhaltspflichtiger hat sich intensiv, also unter Anspannung aller Kräfte und Ausnutzung aller vorhandenen Möglichkeiten um die Erlangung eines hinreichend entlohnten Arbeitsplatzes zu bemühen. Er muss alle verfügbaren Mittel für… Read More