Familienrecht
Umgangsrecht und Teilnahme an einer Einschulungsfeier
Wie sich aus § 1684 Abs. 1 BGB ergibt, hat das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. In gerichtlichen Umgangsvereinbarungen oder –entscheidungen werden die Umgangszeiten konkret festgelegt. Geregelt werden sollte darüber hinaus der Umgang in den Ferien sowie zu den Feiertagen. Allerdings… Read More