Familienrecht
Keine Adoption über den Kopf des Kindes hinweg
Die Annahme als Kind – Adoption – ist in den §§ 1741 ff BGB geregelt. Das BGB unterscheidet die Minderjährigen- und die Volljährigenadoption. Gem. § 1741 Abs. 1 BGB ist die Annahme als Kind zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis… Read More